Zahlungsbedingungen

§ 10 Gebühren (1) Für die Nutzung der Stadtbibliothek werden keine Gebühren erhoben. (2) Für die Ausleihe aller Medien werden keine Gebühren erhoben. (3) Für den Ersatz eines in Verlust gegangenen Benutzerausweises gelten folgende Gebühren: Erwachsene 2,00 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 1,00 € (4) Wird die Leihfrist für ein Medium überschritten, entstehen für die Aufforderung zur Abgabe je angefangener Kalenderwoche Verwaltungsgebühren. Die Gebühren werden mit Rückgabe oder der mündlichen oder schriftlichen Aufforderung durch die Mitarbeiter der Bibliothek fällig. Diese betragen pro Woche und pro Medium: für Videos und DVD´s Erwachsene 2,50 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 1,50 € für alle anderen Medien Erwachsene 0,50 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 0,25 €. Die Versäumnisgebühren werden bis zu einem Höchstbetrag von 25,00 € pro Medium erhoben. (5) Werden die Medien trotz zweifacher Erinnerung nicht innerhalb von acht Wochen nach Ende der Leihfrist zurückgegeben, wird anstelle der Rückgabe der Wiederbeschaffungswert zzgl. einer Einarbeitungsgebühr von 5,00 € pro Medium als Ersatz gefordert. Dieser Medienersatz wird durch die Stadtkasse gemahnt und vollstreckt. Sämtliche Auslagen, die durch schriftliche Aufforderungen anfallen, gehen zu Lasten des säumigen Nutzers. (6) Bei Verlust eines Mediums sind die Kosten für eine Neuanschaffung zu ersetzen und eine Einarbeitungsgebühr von 5,00 € zu entrichten. Gleiches gilt für Beschädigungen in dem Ausmaß, dass eine Reparatur unmöglich geworden ist. (7) Die Gebühren entstehen am Tag nach Ablauf der Leihfrist und sind 14 Tage nach Zugang des Bescheides fällig. (8) Gebührenschuldner ist der jeweilige Nutzer der Bibliothek sowie derjenige, der für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

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